Barrierefreiheit

Barrierefreiheit - behindertengerechter Aufzug

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Erleichterung schaffen für Menschen mit Beeinträchtigung: Aufzüge dienen dazu, alle Geschoße eines Gebäudes jederzeit stufenlos zugänglich zu machen und ermöglichen es dadurch, ein unabhängiges Leben in gewohnter Umgebung zu führen.
Bereits in der Planungsphase des Aufzuges müssen dazu einige Punkte abgeklärt werden:

> Kabinengrösse: welcher Rollstuhltyp soll Platz finden; mit/ohne Begleitperson?

> Ist ausreichend Platz zum Rangieren im bzw. vor dem Aufzug vorhanden?

> Welche Ausstattung wäre wichtig: Spiegel an der Rückwand, Handlauf, Klappsitz?

> Optische Hilfen zB. für Sehbehinderte: spezielle Taster, Beleuchtung

> Akustische Hilfen: Quittierungstöne

Die Europäische Norm EN81-70 betrachtet die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen, einschließlich solcher mit (unterschiedlicher) Behinderung. Die tatsächlichen Erfordernisse müssen im Vorfeld festgestellt werden, wir beraten Sie gerne.

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